Ab dem 19. April 2021 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR-Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.
Wir möchten Ihnen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen bieten und damit die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Daher passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für Währungsumrechnungsbenachrichtigungen mit Ihnen.
Wenn Sie bereits einen Online-Banking-Zugang haben, können Sie sich hier in der Internet-Filiale oder über die Sparkassen-App selbst Ihren Kontowecker nach Ihren Wünschen anlegen und individuell gestalten.
Wichtig:
Bitte wählen Sie für die Einrichtung des EWR-Weckers die Weckerart "Themenwecker" und das Thema "EWR-Währung".